Lösen Sie Ihr Ticket bequem im Bus. Ihr Busfahrer hilft Ihnen gerne weiter.
Die Stadtbus-Fahrausweise gelten in allen Bussen innerhalb des Stadtbusliniennetzes. Die Fahrausweise der Regionalbuslinien gelten ohne Zuzahlung zur Weiterfahrt im Stadtbus. Für Inhaber von Bahn-Monats- und Jahreskarten sind ermäßigte Stadtbusmonatskarten erhältlich. Wenden Sie sich bitte an das Fahrpersonal, wenn Sie auf andere Busse umsteigen wollen.
Das Deutschlandticket gilt auch in Landsberg am Lech.
Gültig ab 01. Februar 2023
Fahrkarte | Preis | Bestimmungen |
Einzelkarte Erwachsene/ Kind | 1,70/ 0,85 | Am Lösungstag zur einmaligen Fahrt. |
Streifenkarte Erwachsene/ Kind | 8,50/ 4,25 |
Für 6 Fahrten. Einzelfahrt wie Einzelkarte. Pro Fahrt und Person ein Streifen in der Reihenfolge von 1 bis 6 entwerten. Bei einer Tarifänderung gelten die Karten max. 2 Monate nach Tarifwechsel. |
Tageskarte Single/ Kind/Kleingruppe (5 Personen) | 3,40/ 3,40/5,95 | Am Lösungstag zu beliebigen Fahrten. |
Wochenkarte Erwachsene | 11,15 | Gültig eine Kalenderwoche (Montag-Samstag). Übertragbar. |
Wochenkarte Schüler | 10,50 | Gültig eine Kalenderwoche (Montag-Samstag). Nur in Verbindung mit einer ausgefüllten Berechtigungskarte. |
Monatskarte Erwachsene | 40,00 | Gültig ein Kalendermonat. Übertragbar. |
Monatskarte Schüler | 31,75 | Gültig ein Kalendermonat. Nur in Verbindung mit einer ausgefüllten Berechtigungskarte. |
Monatskarte Senioren | 30,20 | Gültig ein Kalendermonat. Ausgabe ab dem 60. Lebensjahr, bzw. Rentenbescheinigung. Nicht übertragbar. |
Monatskarte Zuganschluss | 22,05 | Gültig ein Kalendermonat. Nur in Verbindung mit einer gültigen Bahnzeitkarte. Nicht übertragbar. |
Jahreskarte Erwachsene | 240,00 | Gültig 12 Monate. Übertragbar. Gültig an Samstagen für max. 2 Erwachsene und 2 Kinder. |
Jahreskarte Senioren | 216,50 | Gültig 12 Monate. Ausgabe ab dem 60. Lebensjahr, bzw. gegen Rentenbescheinigung. Nicht übertragbar. |
AST Anruf-Sammel-Taxi 1. Person/ 2. Person | 3,00/ 2,50 | Gültig für die AST-Fahrt in der Kernstadt. |
Unentgeltlich |
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Schwerbehinderte gemäß SGB IX 145 ff. Mitgeführte Hunde, Gepäck, Kinderwagen etc. |
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Kinderermäßigung | Ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr |